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WALDPLAN

Die Forstwirtschaft in den Staatsforsten erfolgt auf der Grundlage der Forsteinrichtung in Form von 10-jährigen Betriebsplänen. Sie werden für die Staatsforste durch spezialisierte Einrichtungen verfasst, u. a. durch Büro für Forsteinrichtung und Forstvermessung (BULiGL). Die Betriebspläne der Forsteinrichtung erfordern öffentliche Umfragen und werden vom Umweltminister verabschiedet.

Die Vorbereitung der Forsteinrichtung erfolgt immer nach genauer Bestandaufnahme und Zustandserfassung. Die Forstwirte bestimmen solche Forstmerkmale  wie Struktur, Aufbau, Alter, Baumarten, Krankheiten und Befall, Bodenverhältnisse und Biotop. In den auszuführenden Maßnahmen werden Ziele der Bewirtschaftung und Aufgaben berücksichtigt, die Wälder in der eingerichteten Oberförsterei erfüllen:

- Erhaltung der Wälder und ihrer positiven Einwirkung auf das Klima, Luft, Wasser, Lebensbedingungen und Gesundheit der Menschen, sowie Gleichgewicht in der Natur,

- Waldschutz, besonders der Waldökosysteme, die als natürliche Elemente der indigenen Natur oder Wälder fungieren, und besonders wertvoll sind wegen:

  • Erhaltung der Biodiversität,
  • Erhaltung der wäldlichen Genvorräte,
  • Landschaftseigenschaften,
  • Bedürfnissen der Wissenschaft,

- Schutz der Böden und Gebiete, welche der Verschmutzung und Beschädigung unterliegen, oder von besonderer sozialer Bedeutung sind,

- Holzproduktion gemäß der rationellen Wirtschaft und Erzeugung von Rohstoffen und Nebenprodukten im Wald. 

Die Forsteinrichtung erfolgt laut der in den Staatsforsten geltenden Anweisungen.

Die in unserer Oberförsterei geltende Forsteinrichtung finden Sie im  Internet - Bulletin für öffentliche Information.